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Beschlussvorlage

Betrifft: Bebauungsplan Nr. 139 Gebiet: Hege- / Lottenstraße hier: I. Erweiterung des Plangebietes II. Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

09/0316

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 09/0316 behandelt den Bebauungsplan Nr. 139 für das Gebiet Hege-/Lottenstraße. Gegenstand ist die Erweiterung des Plangebietes sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Ziel der Planung ist die Entwicklung von etwa 20 Wohneinheiten in Form von Doppelhäusern auf einer Fläche von circa 40.000 m². Das Gebiet soll in ein allgemeines Wohngebiet (WA) im südwestlichen Bereich und ein reines Wohngebiet (WR) im nordöstlichen Teil gegliedert werden.

Die Planung berücksichtigt Stellungnahmen von Behörden und Unternehmen, darunter der Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie die Pilkington Holding GmbH. Während die Bezirksregierung Münster Bedenken hinsichtlich des Lärmschutzes äußerte, belegt eine aktuelle Untersuchung, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Gewerbelärm tagsüber im gesamten Gebiet eingehalten werden. Aufgrund von Überschreitungen der Richtwerte in der Nacht wird der Bereich nordöstlich der Lottenstraße als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die Auswirkungen der Autobahn A 31 sowie der Betriebe Pilkington AG und Glasrecycling Reiling GmbH wurden in die Bewertung einbezogen.

Zudem wurde eine Untersuchung zu Verkehrslärm an der Hegestraße durchgeführt. Aufgrund von Überschreitungen der Orientierungswerte sind passive Schallschutzmaßnahmen sowie fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Die Untere Landschaftsbehörde und der Träger der Landschaftsplanung äußerten keine Einwände, sofern Grünflächen und der „Alte Haarbach“ erhalten oder renaturiert bleiben. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss soll die Erweiterung des Gebiets sowie die Offenlegung des Bebauungsplans beschließen. Finanzielle Auswirkungen sind nicht ermittelbar.

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