Betrifft: Bebauungsplan Nr. 13a Gebiet: Rückwärtige Erschließung im Industriegebiet Beisenstraße hier: Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss wird um einen Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 13a gebeten. Das betroffene Gebiet umfasst die rückwärtige Erschließung im Industriegebiet Beisenstraße. Ziel des Verfahrens ist die Aufhebung des seit 1964 rechtsverbindlichen Bebauungsplans.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben damit, dass die wesentlichen Festsetzungen des Plans, insbesondere die Erschließung über den Wehlingsweg, bereits umgesetzt wurden. Aufgrund der geplanten Privatisierung der Grundstücke zwischen Wehlingsweg und Meerstraße wird die Aufhebung als sinnvoll erachtet.
Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden von der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Recklinghausen Bedenken gegen die Aufhebung vorgebracht. Die Behörde befürchtete, dass durch den Wegfall der Baugrenzen eine Verschärfung der Konfliktsituation zwischen Gewerbe- und Wohnnutzung eintreten könnte, da Bauvorhaben nach § 34 BauGB näher an das Gewerbegebiet heranrücken könnten.
Die Verwaltung widerspricht dieser Einschätzung. Es wird angeführt, dass eine Bebauung als Straßenrandbebauung vom Wehlingsweg aus nach den Vorgaben des Baugesetzbuches nicht genehmigungsfähig wäre. Zudem sei durch den Bebauungsplan Nr. 13b bereits eine eingeschränkte Nutzung für den nördlichen Bereich geregelt. Die öffentliche Auslegung der Aufhebung soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen.
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