Betrifft: Bebauungsplan Nr. 16 Gebiet: Schürenkampstraße / B 224 hier: Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss wird um einen Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 16 im Gebiet Schürenkampstraße / B 224 gebeten. Der betreffende Bebauungsplan, der seit dem 29.03.1961 rechtsverbindlich ist, sah ursprünglich die Ansiedlung von Kleingewerbebetrieben zur Wirtschaftsförderung vor. In der aktuellen Gebietsstruktur überwiegen jedoch Wohngebäude, sodass sich die Lage mittlerweile als Mischgebiet darstellt. Aufgrund dieser gewachsenen Struktur und der weitgehenden Bebauung des Gebiets wird die Aufhebung des fast 50 Jahre alten Plans angestrebt.
Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange hat die Handwerkskammer Münster keine Bedenken gegen das Aufhebungsverfahren geäußert, da der Plan primär Fluchtlinien und Bauzonen regelte. Die Kammer wies jedoch darauf hin, dass im Geltungsbereich bestandsgeschützte Handwerksbetriebe mit teilweise störendem Charakter existieren und bei einer zukünftigen Planung die besonderen Bedürfnisse dieser Betriebe zu berücksichtigen seien. Die Verwaltung hält fest, dass die bestehenden Betriebe durch die Aufhebung des Plans nicht tangiert werden und bei einer etwaigen zukünftigen Überplanung ein erweiterter Bestandsschutz in Betracht gezogen werden kann. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit im Zeitraum vom 23.09.2008 bis 07.10.2008 ergab keine Anregungen.
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