Betrifft: Bebauungsplan Nr. 162 Gebiet: Horster Straße / Bergmannstraße hier: I. Erweiterung des Plangebietes II. Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0131 sieht die Erweiterung des Bebauungsplan Nr. 162 im Gebiet Horster Straße / Bergmannstraße vor. Das geplante Bauvorhaben umfasst die Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern, wobei die Gebäude an der Horster Straße viergeschossig und an der Bergmannstraße dreigeschossig angelegt sind. Die Wohnungen sollen, mit Ausnahme der Staffelgeschosse, unter Verwendung von Fördermitteln des sozialen Wohnungsbaus errichtet werden. Der ruhende Verkehr ist auf rückwärtigen Grundstücksteilen vorgesehen.
Im Zuge der Behördenbeteiligung wurden Stellungnahmen der Emschergenossenschaft, der E.ON Kraftwerke GmbH, der Bezirksregierung Münster und ThyssenKrupp Real Estate berücksichtigt. Die Planung übernimmt die Anregungen der E.ON Kraftwerke GmbH bezüglich der Festsetzung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts sowie die Vorgaben der ThyssenKrupp Real Estate zur Aufnahme bergbaulicher Einwirkungen. Zudem wird das Plangebiet um die Straßenfläche Wilhelm-Olejnik-Straße erweitert, konkret um die Flurstücke 1094 und 1095. Die Kosten für einen potenziellen Kanalbau zur Regenwasserableitung wurden mit etwa 450.000 Euro beziffert, jedoch als unwirtschaftlich verworfen.
Der Entwurf für den Stadtplanungs- und Bauausschuss umfasst den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt zu verzeichnen, und es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 142702100130
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20140305154950
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20140305155000
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