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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 131 Gebiet: Phönix- / Eichendorffstraße hier: I. Erweiterung des Plangebietes II. Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

16/0286

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck wird im Rahmen der Beschlussvorlage 16/0286 über den Bebauungsplan Nr. 131 für das Gebiet Phönix-/Eichendorffstraße beraten. Gegenstand der Vorlage ist die Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 15.08.2016 sowie die Erweiterung des Plangebietes.

Die Planung sieht eine Erweiterung des Gebiets um die öffentlichen Verkehrsflächen der Eichendorffstraße sowie Teile der Diepenbrockstraße vor. Ziel ist die städtebauliche Entwicklung eines etwa 1,75 Hektar großen Areals, das eine Mischung aus Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Stadtvillen und Wohnprojekten wie Mehrgenerationenwohnen vorsieht. Die Erweiterung der Straßenflächen erfolgt auf Anregung der Stadtämterbeteiligung, um notwendige Anpassungs- und Ausbaumaßnahmen im Zuge der Realisierung zu ermöglichen.

Im Rahmen der Beteiligung von Behörden gab die Kreisverwaltung Recklinghausen Hinweise zum Bodenschutz an. Die Verwaltung stellt dazu fest, dass das Gebiet nicht im Altlastenkataster erfasst ist und keine Hinweise auf umweltgefährdende Stoffe vorliegen, weshalb Bodenuntersuchungen nicht erforderlich sind. Die Einhaltung der Vorgaben zur Bodenqualität bei Gartenflächen und Umschichtungen wird jedoch bestätigt.

Zudem wird der Beschluss gefasst, den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Eine bereits durchgeführte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung führte zu keinen Änderungen an der vorliegenden Planung. Finanzielle Auswirkungen werden für das Vorhaben nicht ausgewiesen.

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