Bebauungsplan Nr. 148 Gebiet: Maria-Theresien-Straße / Rüttgerstraße hier: I. Erweiterung des Plangebietes II. Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 148 im Gebiet Maria-Theresien-Straße / Rüttgerstraße wird eine Erweiterung des Plangebietes sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs beschlossen. Ziel der Planung ist die Erweiterung des Wohnbereiches Ellinghorst durch die Bebauung von etwa 1,8 Hektar Fläche mit Doppelhäusern. Der räumliche Geltungsbereich soll dabei im Osten um circa 28 Meter und im Süden um circa 27 Meter vergrößert werden.
Die vorliegenden Unterlagen enthalten Stellungnahmen verschiedener Behörden. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat auf notwendige Schutzmaßnahmen gegen Verkehrsimmissionen hingewiesen, während ein Schallschutzgutachten bezüglich der Grubenanschlussbahn keine zusätzlichen passiven Maßnahmen als erforderlich einstufte. Die RWW untersagte die Überbauung ihrer Leitungen. Das Kreisgesundheitsamt regte schalldämmende Lüftungseinrichtungen aufgrund prognostizierter Lärmwerte an und forderte ein Verbot von Eigenwasserversorgungsanlagen, was in den Planungsentwurf aufgenommen wurde.
Die Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde verlangt eine Dokumentation der Materialqualität gemäß Bundesbodenschutzverordnung. Die Untere Wasserbehörde fordert die Vorlage eines entwässerungstechnischen Fachbeitrages zur Erschließungssicherung sowie den Verzicht auf wasserdurchlässige Deckschichten bei Erschließungsstraßen. Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung der Entwurfsfassung vom 09.01.2008 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen.
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Dokumente
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