Bestellung einer Schriftführerin und einer stellv. Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses für integrierte Innenstadtentwicklung
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für integrierte Innenstadtentwicklung liegt die Beschlussvorlage 09/0512 zur Bestellung von Personal für die Protokollführung vor. Grundlage für das Vorhaben ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche die Erstellung von Niederschriften über die Beschlüsse der Ausschüsse vorschreibt. Gemäß dieser Regelung müssen die Niederschriften sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet werden.
Die vorliegende Vorlage schlägt vor, eine Stadtamtsrätin als Schriftführerin und eine Stadtamtfrau als stellvertretende Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses zu bestellen. Mit der Umsetzung der Bestellung entstehen laut dem Dokument keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Der entsprechende Beschlussentwurf sieht die Ernennung der genannten Funktionen aus dem Stadtamt vor.
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