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Beschlussvorlage

Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin und eines stellv. Schriftführers/einer stellv. Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Kulturausschusses

25/0281 07.07.2025 Kulturausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Kulturausschuss der Stadt Gladbeck wird über die Besetzung der Funktionen für die Protokollführung bei den Ausschusssitzungen entschieden. Grundlage für diesen Vorgang ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche vorschreibt, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift zu erstellen ist. Diese Niederschriften müssen sowohl vom jeweiligen Ausschussvorsitzenden als auch von einer vom Ausschuss benannten Schriftführerin oder einem Schriftführer zu unterzeichnen sein.

Die vorliegende Beschlussvorlage 25/0281 sieht vor, Annette Becker als Schriftführerin und Kerstin Zocher als stellvertretende Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Kulturausschusses zu bestellen. Mit dieser Personalentscheidung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Zudem wurde festgestellt, dass das Vorhaben keine wesentliche Klimarelevanz aufweist.

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