Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin und eines stellv. Schriftführers/einer stellv. Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Kulturausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Im Kulturausschuss der Stadt Gladbeck wird über die Besetzung der Funktionen für die Protokollführung bei den Ausschusssitzungen entschieden. Grundlage für diesen Vorgang ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche vorschreibt, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift zu erstellen ist. Diese Niederschriften müssen sowohl vom jeweiligen Ausschussvorsitzenden als auch von einer vom Ausschuss benannten Schriftführerin oder einem Schriftführer zu unterzeichnen sein.
Die vorliegende Beschlussvorlage 25/0281 sieht vor, eine Schriftführerin und eine stellvertretende Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Kulturausschusses zu bestellen. Mit dieser Personalentscheidung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Zudem wurde festgestellt, dass das Vorhaben keine wesentliche Klimarelevanz aufweist.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 105 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 250707100280
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Kulturausschuss
- 4. Kulturkonferenz der Stadt Gladbeck am 25.11.2025 - Aktueller Sachstand - 07.07.2025
- Manifesta 16 Ruhr - Aktueller Sachstand - 07.07.2025
- Kulturstatistik über die Spielzeit 2024/2025 07.07.2025
- Museum der Stadt Gladbeck - Rückblick 1. Halbjahr 2025 / Ausblick 2. Halbjahr 2025 - 03.07.2025
- Vorschlag nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der CDU-Ratsfraktion Gladbeck; hier: Manifesta 16 Ruhr 21.05.2025
- Kulturprofil der Stadt Gladbeck - Aktueller Sachstand - 15.05.2025