Bestellung einer Schriftführerin und einer stellv. Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Schulausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Im Schulausschuss der Stadt Gladbeck wird über die erneute Bestellung der Schriftführung für die Protokollierung der Ausschusssitzungen entschieden. Gemäß der Beschlussvorlage 25/0450 soll eine Schriftführerin sowie eine stellvertretende Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Schulausschusses bestellt werden.
Die Grundlage für diesen Antrag ist § 58 Absatz 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Dieser schreibt vor, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift zu erstellen ist, welche von der Ausschussvorsitzenden und einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführung zu unterzeichnen ist. Die vorgeschlagene Besetzung entspricht der bisherigen Regelung.
Mit dieser Entscheidung sind laut dem Bericht des Berichterstatters Ralph Kalveram keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Zudem ergeben sich aus dem Vorhaben keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen.
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