Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin und eines stellv. Schriftführers/einer stellv. Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Kulturausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Im Kulturausschuss der Stadt Gladbeck wird über die Bestellung von Personal für die Erstellung der Sitzungsprotokolle entschieden. Grundlage hierfür ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche vorschreibt, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften zu erstellen sind. Diese Dokumente müssen sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von einer vom Ausschuss benannten Schriftführerin oder einem Schriftführer unterzeichnet werden.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die Stadtamtsinspektorin als Schriftführerin für die Sitzungen des Kulturausschusses zu bestellen. Als stellvertretende Schriftführerin soll die Beschäftigte eingesetzt werden. Durch diese Bestellung sollen die formalen Anforderungen an die Protokollführung der Ausschusssitzungen sichergestellt werden.
Die Maßnahme ist mit keinen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt verbunden. Zudem liegen keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen vor, sodass eine entsprechende Prüfung nicht erforderlich war.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
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