Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin und eines stellv. Schriftführers / einer stellv. Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Kulturausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss der Stadt Gladbeck berät über die Bestellung von Personen zur Erstellung der Niederschriften für seine Sitzungen. Grundlage für diesen Vorgang ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche vorschreibt, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse Protokolle zu führen sind. Diese Niederschriften müssen sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von einer vom Ausschuss benannten Person unterzeichnet werden.
Im Rahmen der vorliegenden Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, den Beschäftigten und stellvertretenden Amtsleiter des Kulturamtes als Schriftführer zu bestellen. Zudem soll die Stadtamtsinspektorin die Funktion der stellvertretenden Schriftführerin übernehmen. Damit sollen die formalen Anforderungen an die Dokumentation der Ausschusssitzungen sichergestellt werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch diese Personalentscheidung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen. Zudem liegen keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen vor.
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