Bestellung einer Schriftführung und einer stellvertretenden Schriftführung für die Fertigung der Niederschriften
✦ KI-Zusammenfassung
Im Sportausschuss der Stadt Gladbeck steht die Bestellung einer Schriftführung sowie einer stellvertretenden Schriftführung für die Erstellung der Sitzungsniederschriften zur Entscheidung vor. Die Vorlage Nr. 09/0511 basiert auf den Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften aufzunehmen sind. Diese müssen laut der rechtlichen Grundlage vom Ausschussvorsitzenden sowie einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin oder einem Schriftführer unterzeichnet werden.
Bisher erfolgte die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Sportausschusses durch Beschäftigte der Verwaltung aus dem Amt für Schule, Sport und Integration. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, die Aufgaben der Schriftführung künftig neu zu besetzen. Konkret soll ein Stadtamtsrat als Schriftführer und ein Stadtamtsinspektor als stellvertretender Schriftführer für die Erstellung der Niederschriften bestellt werden. Der entsprechende Beschlussentwurf sieht die Ernennung dieser beiden Funktionen vor.
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