Bestellung einer Schriftführung und einer stellvertretenden Schriftführung für die Fertigung der Niederschriften
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0345 des Amtes für Bildung und Erziehung befasst sich mit der Bestellung einer Schriftführung sowie einer stellvertretenden Schriftführung für die Erstellung der Niederschriften im Schulausschuss.
Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist vorgeschrieben, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften aufzunehmen sind. Diese Protokolle müssen vom Ausschussvorsitzenden sowie von einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin oder einem Schriftführer unterzeichnet werden. Bisher erfolgte die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Schulausschusses durch Beschäftigte der Verwaltung des Amtes für Bildung und Erziehung.
Der Entwurf sieht vor, eine Stadtamtsrätin als Schriftführerin und einen Städtischen Verwaltungsrat als stellvertretenden Schriftführer für diese Aufgabe zu bestellen. Die Vorlage wurde vom Ersten Beigeordneten zur Entscheidung im Schulausschuss vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 142008100346
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