Bestellung einer Schriftführung und einer stellvertretenden Schriftführung für die Fertigung der Niederschriften
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20/0446 des Schulausschusses befasst sich mit der Bestellung einer Schriftführung sowie einer stellvertretenden Schriftführung für die Erstellung der Niederschriften der Ausschusssitzungen. Grundlage für dieses Vorhaben ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche die Aufzeichnung von Beschlüssen der Ausschüsse sowie die Unterzeichnung der Niederschriften durch den Ausschussvorsitzenden und eine vom Ausschuss zu bestellende Schriftführerin oder einen Schriftführer vorschreibt.
Bisher wurden die Niederschriften über die Sitzungen des Schulausschusses durch Beschäftigte des Amtes für Bildung und Erziehung erstellt. Mit der vorliegenden Vorlage wird vorgeschlagen, eine Stadtamtsrätin als Schriftführerin und einen städtischen Verwaltungsrat als stellvertretenden Schriftführer zu bestellen.
Durch diese Neuregelung entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Zudem sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen zu verzeichnen. Der Entwurf sieht vor, die genannten Funktionen für die Fertigung der Niederschriften des Schulausschusses der Stadt Gladbeck neu zu besetzen.
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