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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 99 sowie 99 -2. Änderung- (Teilaufhebung) Gebiet: Gewerbepark Gladbeck-Brauck hier: Beschluss über öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

11/0133

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck soll über die öffentliche Auslegung der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 99 für das Gebiet Gewerbepark Gladbeck-Brauck entscheiden. Der ursprüngliche Bebauungsplan aus dem Jahr 1994 sieht für den Bereich an der Pauluskirche eine Fläche für kirchliche Zwecke vor.

Hintergrund der geplanten Änderung ist die Schließung der Pauluskirche im Jahr 2007 sowie der bauliche Zustand der dazugehörigen Gebäude und des Gemeindehauses. Ein Gutachten stuft die Bausubstanz als unrettbar ein, wobei auch Vandalismusschäden und der Verfall der Räumlichkeiten thematisiert werden. Im Rahmen des Stadtteilerneuerungsprojektes „Soziale Stadt Brauck“ wurde die Planung für ein Begegnungszentrum angepasst. Anstatt das Grundstück der Pauluskirche zu erwerben, soll die Nutzung in den Gebäuden der benachbarten Schillerschule erfolgen, was laut Verwaltung eine Ersparnis von etwa 500.000 Euro zur Folge hat.

Gleichzeitig ist die Verlagerung des Kindergartens aus dem Gemeindehaus in die Roßheidestraße 20 a vorgesehen. Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplans soll der Bereich des bestehenden Kindergartens dem Innenbereich zugeordnet werden. Die Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit hat bislang keine Anregungen zu den Vorhaben ergeben. Der Beschluss sieht nun die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor.

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