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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 54a1, 1. Änderung Gebiet: Aufschlämmungsgebiet Ellinghorst hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

09/0009

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss hat die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54a1 für das Aufschlämmungsgebiet Ellinghorst beschlossen. Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Ziel der Neuregelung ist die Steuerung der gewerblichen Nutzung im gesamten Gewerbe- und Industriegebiet durch den Ausschluss von Bordellen sowie den Ausschluss von Sexshops als Unterart der Einzelhandelsbetriebe.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden Hinweise verschiedener Institutionen berücksichtigt. Die Bezirksregierung Arnsberg regte an, die Eigentümer des Bergwerksfeldes „Rheinbarben 3“ zu beteiligen. Die Verwaltung gab an, dass die E.ON AG bereits am Verfahren beteiligt wurde und keine neuen Erkenntnisse zu dem betreffenden Bergwerksfeld vorliegen. Zudem wurde der Anregung des LWL Archäologie für Westfalen gefolgt, einen Hinweis zu Bodendenkmälern in den Bebauungsplan aufzunehmen.

Mit dem Beschluss wird der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 5. Dezember 2008 einschließlich der Begründung in die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB überführt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Maßnahme werden nicht verzeichnet.

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