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Beschlussvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NW Investitionspakt zur energetischen Modernisierung sozialer Infrastruktur: Energetische Sanierung Antoniusschule

09/0489 Schulausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0489 des Schulausschusses befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur energetischen Sanierung der Antoniusschule. Das geplante Bauvorhaben umfasst ein Gesamtvolumen von 3.105.000 Euro. Die Maßnahmen beinhalten die Sanierung von Dach, Fenstern und Fassaden sowie die Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung unter teilweisem Einsatz erneuerbarer Energien. Zudem ist die Herstellung der Barrierefreiheit vorgesehen.

Zur Finanzierung der Maßnahmen wurde ein Zuwendungsantrag beim Land gestellt, um Mittel aus dem Programm „Investitionspakt zur energetischen Erneuerung sozialer Infrastruktur – Programm 2009“ in Höhe von 2.070.000 Euro zu erhalten. Für die Umsetzung der Sanierung ist ein Eigenanteil der Stadt Gladbeck in Höhe von 1.035.000 Euro erforderlich, welcher anteilig in den Haushaltsjahren ab 2010 berücksichtigt werden soll. Die geplanten Zuwendungen sollen in den Haushaltsjahren 2009, 2010 und 2011 kassenwirksam werden.

Die Dringlichkeitsentscheidung wurde gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO durch den zuständigen Beigeordneten und ein Ratsmitglied am 19. November 2009 getroffen. Diese war notwendig, um der Bezirksregierung Münster den erforderlichen Durchführungsbeschluss des Schulträgers zeitnah vorzulegen und die rechtzeitige Bewilligung der Fördermittel sicherzustellen. Der Schulausschuss soll die getroffene Entscheidung nun förmlich genehmigen.

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