Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Änderung einer Ausschussbesetzung - Ratsfraktion Die Linke -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0203 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Änderung der Besetzung des Wahlausschusses. Grundlage der Vorlage ist eine Entscheidung, die bereits am 7. April 2014 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen wurde.
Hintergrund der Neubesetzung ist das Ausscheiden eines ordentlichen Mitglieds aus dem Wahlausschuss aufgrund eines Todesfalls. Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist in einem solchen Fall durch den Rat ein Nachfolger zu wählen. Der Vorschlag für die Nachfolge geht von der Ratsfraktion Die Linke aus.
Die Vorlage sieht vor, dass die bereits getroffene Dringlichkeitsentscheidung durch den Rat bestätigt wird. Konkret soll ein Ratsmitglied zum ordentlichen Mitglied im Wahlausschuss gewählt werden. Da die nächste Sitzung des Wahlausschusses bereits kurz nach der ursprünglichen Entscheidung angesetzt war, wurde der Weg der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW gewählt. Mit der Genehmigung des Beschlussentwurfs wird die entsprechende personelle Änderung in der Ausschussbesetzung formal abgeschlossen. Finanzielle Auswirkungen durch diese Entscheidung werden nicht ausgewiesen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 141504100203
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