Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. §60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Änderung einer Ausschussbesetzung - SBIG-Ratsfraktion -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Geschäftsstelle Rat und Bürger (Nummer 20/0301) befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Änderung der Besetzung des Wahlausschusses der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist der Ausstieg eines Ratsmitglieds aus dem Wahlausschuss, da dieses aufgrund der eigenen Kandidatur als Bürgermeister das Mandat als stellvertretendes Mitglied gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes nicht mehr ausüben konnte.
Die SBIG-Ratsfraktion beantragte die Neubesetzung des vakanten Postens. Eine bereits am 24. Juli 2020 durch den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung sah vor, ein neues stellvertretendes Mitglied zu bestimmen. Da für die Durchführung einer Sitzung des Wahlausschusses im Hinblick auf die Kommunalwahl am 13. September 2020 ein Termin am 30. Juli 2020 vorgesehen war, die nächste reguläre Ratssitzung jedoch erst am 13. August 2020 stattfindet, wurde die Notwendigkeit einer Dringlichkeitsentscheidung begründet.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die formale Genehmigung der bereits getroffenen Entscheidung vor. Demnach wird ein Ratsmitglied zum stellvertretenden Mitglied im Wahlausschuss gewählt. Mit der Neubesetzung ergeben sich laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen für die Stadt.
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