Bestellung eines sachverständigen Bürgers für Angelegenheiten des Denkmalschutzes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0465 des Kulturamtes befasst sich mit der Bestellung eines sachverständigen Bürgers für Angelegenheiten des Denkmalschutzes im Kulturausschuss der Stadt Gladbeck. Grundlage für dieses Vorhaben sind sowohl das Denkmalschutzgesetz NRW als auch die Hauptsatzung der Stadt Gladbeck. Beiden Rechtsgrundlagen zufolge ist vorgesehen, dass sachverständige Bürger in Fragen des Denkmalschutzes beratend an den Sitzungen des zuständigen Ausschusses mitwirken können.
Die Vorlage legt dar, dass für die vergangene Wahlzeit ein Architekt als sachverständiger Bürger bestellt worden war und die Bereitschaft besteht, diese Aufgabe auch für die neue Wahlzeit fortzuführen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, den Architekten gemäß den geltenden Satzungen zur Teilnahme an den Beratungen des Kulturausschusses bei Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz zu berufen. Mit der Bestellung der beratenden Stimme ergeben sich laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.
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