Gladbeck Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Bestellung eines ehrenamtlichen Beauftragten für die Angelegenheiten des Denkmalschutzes

26/0231 20.05.2026 Kulturausschuss

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kulturausschuss der Stadt Gladbeck berät über die Bestellung eines ehrenamtlichen Beauftragten für die Angelegenheiten des Denkmalschutzes. Auf Grundlage des Nordrhein-Westfälischen Denkmalschutzgesetzes ist der zuständige Ausschuss befugt, für eine Dauer von fünf Jahren ehrenamtliche Beauftragte auf Vorschlag der Unteren Denkmalbehörde zu bestimmen. Ergänzend dazu sieht die Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vor, dass sachverständige Bürger an den Beratungen des Kulturausschusses mit beratender Stimme teilnehmen können.

Die Untere Denkmalbehörde schlägt für diese Funktion einen in Gladbeck ansässigen Architekten vor, der Mitglied im Bundes Deutscher Architektinnen und Architekten ist und seine Bereitschaft zur Übernahme dieser Aufgabe erklärt hat. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, diesen Architekten als sachverständigen Bürger für die Teilnahme an den Beratungen des Kulturausschusses zu bestellen.

Mit der Bestellung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Zudem wurde festgestellt, dass das Vorhaben keine wesentliche Klimarelevanz aufweist.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 133 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge