Bestellung eines ehrenamtlichen Beauftragten für die Angelegenheiten des Denkmalschutzes
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss der Stadt Gladbeck berät über die Bestellung eines ehrenamtlichen Beauftragten für die Angelegenheiten des Denkmalschutzes. Auf Grundlage des Nordrhein-Westfälischen Denkmalschutzgesetzes ist der zuständige Ausschuss befugt, für eine Dauer von fünf Jahren ehrenamtliche Beauftragte auf Vorschlag der Unteren Denkmalbehörde zu bestimmen. Ergänzend dazu sieht die Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vor, dass sachverständige Bürger an den Beratungen des Kulturausschusses mit beratender Stimme teilnehmen können.
Die Untere Denkmalbehörde schlägt für diese Funktion einen in Gladbeck ansässigen Architekten vor, der Mitglied im Bundes Deutscher Architektinnen und Architekten ist und seine Bereitschaft zur Übernahme dieser Aufgabe erklärt hat. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, diesen Architekten als sachverständigen Bürger für die Teilnahme an den Beratungen des Kulturausschusses zu bestellen.
Mit der Bestellung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Zudem wurde festgestellt, dass das Vorhaben keine wesentliche Klimarelevanz aufweist.
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Beratungsfolge
- 09.06.2026kein Ergebnis hinterlegt