Bestellung eines sachverständigen Bürgers / einer sachverständigen Bürgerin für die Angelegenheiten des Denkmalschutzes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0287 des Kulturamtes sieht die Bestellung eines sachverständigen Bürgers für die Angelegenheiten des Denkmalschutzes vor. Grundlage für dieses Vorhaben sind sowohl das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen als auch die Hauptsatzung der Stadt Gladbeck. Diese Regelungen sehen vor, dass an Beratungen zu Aufgaben der Denkmalpflege zusätzlich sachverständige Bürger mit beratender Stimme teilnehmen können.
In der vorangegangenen Wahlzeit war ein Architekt als sachverständiger Bürger für diese Aufgabe bestellt. Da die Bereitschaft zur Fortführung dieser Tätigkeit für die neue Wahlzeit vorliegt, wird im Beschlussentwurf die Berufung des bisherigen Sachverständigen für die Teilnahme an den Beratungen des Kulturausschusses zu den entsprechenden Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz vorgesehen.
Mit der Umsetzung der Vorlage entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt. Die Entscheidung wird im Rahmen der Sitzung des Kulturausschusses am 25. August 2014 zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Dokumente
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