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Beschlussvorlage

Bestellung eines sachverständigen Bürgers / einer sachverständigen Bürgerin für die Angelegenheiten des Denkmalschutzes

20/0413 13.11.2020 Kulturausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 20/0413 des Kulturamtes sieht die Bestellung eines sachverständigen Bürgers für die Angelegenheiten des Denkmalschutzes vor. Grundlage für dieses Vorhaben sind sowohl das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen als auch die Hauptsatzung der Stadt Gladbeck. Beide Regelwerke sehen vor, dass an Beratungen zu Aufgaben des Denkmalschutzes zusätzlich sachverständige Bürger mit beratender Stimme teilnehmen können.

Der Entwurf sieht vor, einen Architekten für die Teilnahme an den Beratungen des Kulturausschusses zu berufen. Die Person, die bereits in der vergangenen Wahlzeit diese Funktion innehatte, hat die Bereitschaft erklärt, die Aufgabe auch für die neue Wahlzeit fortzuführen.

Mit der Bestellung entstehen laut der vorliegenden Unterlagen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck. Es sind weder einmalige noch jährliche Aufwendungen oder Erträge in der Ergebnis- oder investiven Rechnung zu verzeichnen. Zudem sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen durch diese Entscheidung zu erwarten.

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