Bestellung eines ehrenamtlichen Beauftragten für die Angelegenheiten des Denkmalschutzes
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss der Stadt Gladbeck berät über die Bestellung eines ehrenamtlichen Beauftragten für die Angelegenheiten des Denkmalschutzes. Gemäß dem Nordrhein-Westfälischen Denkmalschutzgesetz ist der zuständige Ausschuss befugt, auf Vorschlag der Unteren Denkmalbehörde für eine Dauer von fünf Jahren ehrenamtliche Beauftragte für die Denkmalpflege zu bestimmen.
Die Untere Denkmalbehörde schlägt hierfür einen in Gladbeck ansässigen Architekten vor, der Mitglied des Bundes Deutscher Architektinnen und Architekten ist und seine Bereitschaft zur Übernahme der Aufgabe erklärt hat. Die Hauptsatzung der Stadt Gladbeck sieht zudem vor, dass an Beratungen im Kulturausschuss sachverständige Bürger mit beratender Stimme teilnehmen können.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, den vorgeschlagenen Architekten als sachverständigen Bürger zur Teilnahme an den Beratungen des Kulturausschusses zu bestellen. Für die Stadt entstehen durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen. Eine wesentliche Klimarelevanz liegt für das Vorhaben nicht vor.
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