Bestellung eines Schriftführers und eines stellvertretenden Schriftführers für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Kulturausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0463 des Kulturamtes regelt die Bestellung von Personen für die Protokollführung in den Sitzungen des Kulturausschusses. Grundlage für dieses Vorhaben ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche die Erstellung von Niederschriften über die Beschlüsse der Ausschüsse vorschreibt. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben müssen diese Niederschriften sowohl von der Ausschussvorsitz oder dem Ausschussvorsitzenden als auch von einem vom Ausschuss zu benennenden Schriftführer unterzeichnet werden.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, einen Stadtamtsrat als Schriftführer und einen städtischen Oberverwaltungsrat als stellvertretenden Schriftführer für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Kulturausschusses zu bestellen. Mit der Umsetzung der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Entscheidung wird dem Kulturausschuss in der Sitzung am 30. November 2009 zur Beschlussfassung vorgelegt. Federführend für die Vorlage ist das Kulturamt.
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