Bestellung eines Schriftführers und eines stellvertretenden Schriftführers für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Sportausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0101 des Amts für Integration und Sport regelt die Bestellung von Personen für die Protokollführung in den Sitzungen des Sportausschusses. Grundlage für diesen Vorgang ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche vorsieht, dass Beschlüsse des Rates in einer Niederschrift festgehalten werden müssen. In analoger Anwendung dieser Regelung soll auch für die Ausschusssitzungen eine entsprechende Dokumentation erfolgen, die vom Vorsitzenden und einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet wird.
Die Verwaltung schlägt vor, für die Erstellung der Niederschriften über die Sitzungen des Sportausschusses eine Person als Schriftführer und eine weitere Person als stellvertretenden Schriftführer zu bestellen. Mit der Verabschiedung des Beschlussentwurfs werden die entsprechenden Funktionen offiziell besetzt.
Aus finanzieller Sicht sind für diese Bestellung keine Auswirkungen auf den Haushalt zu verzeichnen. Die Vorlage wurde durch den Ersten Beigeordneten zur Beratung im Sportausschuss vorgelegt.
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Dokumente
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