Bestellung eines Schriftführers und eines stellvertretenden Schriftführers für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Sportausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0351 des Sportausschusses befasst sich mit der Bestellung von Personal für die Protokollführung bei den Sitzungen des Gremiums. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, dass über die im Rat gefassten Beschlüsse Niederschriften erstellt werden, die vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet werden. In analoger Anwendung dieser Regelung sollen auch die Niederschriften des Sportausschusses durch den Vorsitzenden und einen vom Ausschuss bestellten Schriftführer unterzeichnet werden.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, eine Person als Schriftführer und eine weitere Person als stellvertretenden Schriftführer für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Sportausschusses zu bestellen. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Vorlage wurde durch den Ersten Beigeordneten vorgelegt und dient der Entscheidung in der Sitzung des Sportausschusses.
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