Bestellung eines Schriftführers und eines stellv. Schriftführers für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Kulturausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0434 des Kulturamtes regelt die Bestellung von Personen für die Protokollführung in den Sitzungen des Kulturausschusses. Grundlage für dieses Vorhaben ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche die Erstellung von Niederschriften über die Beschlüsse der Ausschüsse vorschreibt. Gemäß dieser Regelung müssen die Niederschriften sowohl von der Ausschussvorsitzenden oder dem Ausschussvorsitzenden als auch von einem vom Ausschuss zu benennenden Schriftführer unterzeichnet werden.
Das Kulturamt schlägt vor, den Stadtamtsrat als Schriftführer und den Städtischen Oberverwaltungsrat als stellvertretenden Schriftführer für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Kulturausschusses zu bestellen. Mit der Umsetzung der Vorlage entstehen laut Dokument keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Der entsprechende Beschlussentwurf sieht die formelle Bestellung der genannten Funktionen vor, um die ordnungsgemäße Dokumentation der Ausschusssitzungen sicherzustellen.
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Dokumente
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