Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/ außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2015 hier: überplanmäßiger Bedarf in dem Produkt 12.02.01 (Planung und Bau von Verkehrsflächen/ -anlagen), Auszahlungen für Baumaßnahmen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0167 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW. Gegenstand der Vorlage ist die Zustimmung zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Haushaltsjahr 2015 für das Produkt 12.02.01, welches die Planung und den Bau von Verkehrsflächen und -anlagen umfasst.
Konkret geht es um die Finanzierung der Baumaßnahme „Familienfreundliche Gestaltung der Innenstadt – 2. BA - von Europaplatz bis Oberhof“. Die Bezirksregierung Münster hat bereits am 19. März 2015 einem Mehrbedarf in Höhe von 150.000 Euro für diese Maßnahme zugestimmt. Da der Baubeginn auf den 13. April 2015 festgesetzt war, wurde die Entscheidung zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Bauablaufs vorab getroffen.
Die Deckung des überplanmäßigen Bedarfs erfolgt durch Mehreinnahmen sowie Minderausgaben innerhalb desselben Produkts. Hierzu zählen Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung Gladbeck Mitte in Höhe von 120.000 Euro sowie Einsparungen bei kleineren investiven Maßnahmen für Geh-, Radwege und Straßenbau in der Summe von 30.000 Euro. Der Rat soll die bereits getroffene Dringlichkeitsentscheidung der zuständigen Vertreter offiziell genehmigen.
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Dokumente
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