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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 75/1a -1. Änderung- Gebiet: Butendorf-Ost hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

09/0288

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss hat die öffentliche Auslegung der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75/1a für das Gebiet Butendorf-Ost gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen. Ziel der Änderung ist die Korrektur der Lage einer im Plan als Schutzfläche festgesetzten Bruchzone.

Die Verwaltung führt aus, dass die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 75/1a dargestellte Bruchzone gegenüber dem ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 75/1 um etwa 10 bis 12 Meter nach Norden verschoben ist. Nach vorliegenden Stellungnahmen der Deutschen Steinkohle sowie einem geologischen Gutachten entspricht die Lage der Bruchzone im aktuellen Plan nicht den Bergbauunterlagen. Die Korrektur soll die Planungssicherheit und den Vertrauensschutz gewährleisten.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung äußerte der Geologische Dienst NRW Bedenken hinsichtlich der Messmethodik des beauftragten Gutachters zur Ermittlung von Setzungen. Die Verwaltung entgegnet hierzu, dass die genaue Ursache von Gebäudeschäden nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens sei, sondern lediglich die Feststellung der korrekten Lage der Bruchzone im Vordergrund stehe. Die Fachabteilung vertritt die Auffassung, dass die Bruchzone als Korridor mit Sicherheitszonen im Plan verbleiben müsse. Die RAG Deutsche Steinkohle sowie die RWW Rheinisch Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH haben sich zum Verfahren geäußert. Der Ausschuss stimmte dem Entwurf der Änderung sowie der öffentlichen Auslegung zu.

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