Wahl des/der Vorsitzenden und einer/eines stellv. Vorsitzenden
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0442 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales dient der Wahl der Leitung des Jugendhilfeausschusses für die kommende Sitzung am 1. Dezember 2009. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeindeordnung ist vorgesehen, den Vorsitz sowie die Stellvertretung des Ausschusses durch die stimmberechtigten Mitglieder zu bestimmen.
Die Wahlkandidaturen müssen aus dem Kreis der Ausschussmitglieder erfolgen, die gleichzeitig der Vertretungskörperschaft angehören. Der Wahlvorgang sieht vor, dass der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzkraft in getrennten Wahlgängen bestimmt werden. Sofern kein Widerspruch gegen ein offenes Abstimmungsverfahren vorliegt, kann die Wahl durch offene Abstimmung durchgeführt werden.
Mit der Durchführung dieser Wahl sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die formale Bestimmung einer Person für das Amt des Vorsitzenden sowie einer Person für die Stellvertretung des Jugendhilfeausschusses vor.
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Dokumente
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