Wahl des/der Vorsitzenden und einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nummer 25/0435 des Jugendhilfeausschusses regelt die Wahl der Vorsitzenden sowie der stellvertretenden Vorsitzenden für das Gremium. Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Demnach werden die Personen aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder gewählt, welche gleichzeitig der Vertretungskörperschaft angehören.
Die Wahl soll in getrennten Wahlgängen durchgeführt werden. Je nach Vorliegen von Widersprüchen kann die Abstimmung entweder offen oder geheim erfolgen. Mit der anstehenden Entscheidung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Zudem wurde im Rahmen der Prüfung festgestellt, dass die Wahl keine wesentliche Klimarelevanz aufweist. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die formale Wahl einer Vorsitzperson und einer stellvertretenden Vorsitzperson für den Jugendhilfeausschuss vor.
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Dokumente
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