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Beschlussvorlage

Wahl des/der Vorsitzenden und einer/eines stellv. Vorsitzenden

04/0448 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 04/0448 des Jugendamtes dient der Durchführung der Wahl für die Leitung des Jugendhilfeausschusses. Gegenstand der Vorlage ist die Wahl eines Vorsitzenden sowie einer stellvertretenden Vorsitzenden für den Ausschuss.

Gemäß der Gemeindeordnung ist vorgesehen, dass die Wahl des Vorsitzenden und der Stellvertretung in getrennten Wahlgängen erfolgt. Sofern kein Widerspruch gegen ein offenes Abstimmungsverfahren vorliegt, kann die Wahl durch offene Abstimmung vollzogen werden. Die rechtliche Grundlage für die Besetzung der Ämter bildet zudem der § 4 Abs. 5 AG KJHG NW, wonach die gewählten Personen der Vertretungskörperschaft angehören und in dieser Eigenschaft im Jugendhilfeausschuss tätig sein müssen.

Die Vorlage wurde durch den Beigeordneten/Stadtkämmerer erstellt. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch die Durchführung der Wahl zu erwarten. Die Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Behandlung dieses Punktes ist für den 30. November 2004 angesetzt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 131 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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