Wahl der/des Vorsitzenden und einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0294 des Amts für Jugend und Familie dient der Wahl der Leitung des Jugendhilfeausschusses. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) sowie der Gemeindeordnung sind die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses dazu angehalten, aus dem Kreis der Mitgliedern der Vertretungskörperschaft eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen.
Die Durchführung der Wahl erfolgt in getrennten Wahlgängen. Der Vorgang kann bei fehlendem Widerspruch oder sofern keine anderweitige gesetzliche Regelung vorliegt, durch eine offene Abstimmung vollzogen werden; andernfalls ist die Abgabe von Stimmzetteln vorgesehen. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Wahl der entsprechenden Personen im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 2. September 2014 stattfindet. Mit der Wahl der Ausschussleitung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden.
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Dokumente
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