Wahl des/der Vorsitzenden und einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 20/0424 des Amtes für Jugend und Familie dient der Durchführung der Wahl des Vorsitzenden sowie einer stellvertretenden Vorsitzenden für den Jugendhilfeausschuss. Die Wahl findet im Rahmen der öffentlichen Sitzung am 8. Dezember 2020 statt.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) sowie der Gemeindeordnung werden die entsprechenden Personen aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses gewählt, sofern diese der Vertretungskörperschaft angehören. Der Wahlvorgang erfolgt in getrennten Wahlgängen. Die Durchführung der Wahl kann bei fehlendem Widerspruch oder sofern das Gesetz keine andere Regelung vorsieht, durch eine offene Abstimmung oder durch die Abgabe von Stimmzetteln erfolgen.
Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Ebenso werden keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen ausgewiesen. Die Vorlage wurde durch den Ersten Beigeordneten im Auftrag der Bürgermeisterin erstellt.
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