Änderung der Friedhofssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0367 des Ingenieuramtes sieht eine Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Gladbeck vor. Die Grundlage der bestehenden Satzung vom 1. Juni 2007 wurde zuletzt im Dezember 2016 angepasst. Die Neuregelung basiert auf Vorschlägen, die vom Zentralen Betriebshof Gladbeck eingereicht wurden.
Die Verwaltung schlägt vor, die beigefügte Änderungssatzung zu beschließen, wobei die beabsichtigten Anpassungen in den entsprechenden Anlagen der Vorlage farblich hervorgehoben sind. Ziel der Änderung ist es, die Satzung zum 1. Januar 2018 in Kraft treten zu lassen.
Mit der vorgeschlagenen Änderung der Satzung sind laut den Angaben in der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt verbunden. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die als Anlage beigefügte Änderungssatzung zur Friedhofssatzung förmlich beschließt. Die Vorlage war für die Vorberatung im Umweltausschuss sowie für die Entscheidung im Rat vorgesehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 172010100366
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20171026174752
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20171026174759
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