Änderung der Friedhofssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck berät über eine Änderung der Friedhofssatzung. Die Vorlage geht auf einen Beschluss des Rates vom 1. Juli 2021 zurück, durch den die Verwaltung mit der Vorbereitung einer Regelung beauftragt wurde, die Bestattung im Leinentuch für alle in Gladbeck bestatteten Personen zu ermöglichen.
Zusätzlich zur Einführung dieser Bestattungsform sieht die Änderung der seit Juni 2007 geltenden Satzung verschiedene Aktualisierungen und Konkretisierungen vor. Die Anpassungen betreffen unter anderem die Regelungen zu Särgen und Urnen sowie die Vorschriften zu Ausgrabungen und Umbettungen, welche an aktuelle Unfallverhütungsvorschriften angepasst werden sollen. Weiterhin umfasst die Vorlage Präzisierungen zur Standsicherheit von Grabmalen, zur Haftungsverantwortung bei der Unterhaltung von Gräbern sowie zum Umgang mit vernachlässigten Grabstätten. Auch die Nutzung der Trauerhallen wird im Rahmen der Satzungsänderung aktualisiert.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen vor. Der Entwurf sieht die Verabschiedung der beigefügten Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vor.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220119090726-0