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Beschlussvorlage

Änderung der Friedhofssatzung

18/0092 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0092 des Ingenieuramtes sieht eine Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Gladbeck vor. Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit dieser Anpassungen mit den Entwicklungen im lokalen Friedhofs- und Bestattungswesen in den Jahren 2016 und 2017. Als konkrete Anlässe werden die Einführung von Urnenkammern, die Einführung der Grabart „Urnen-Baumgrab“ zum 1. April 2018 sowie die bevorstehende Inbetriebnahme der neuen Trauerhalle auf dem Friedhof Mitte angeführt.

Die vorgeschlagenen Änderungen dienen laut Vorlage der Aktualisierung, Konkretisierung und Präzisierung des bestehenden Satzungsinhaltes. Betroffen sind verschiedene Regelungsschwerpunkte, darunter die Bestimmungen zu Särgen und Urnen, die Bestattungszeiten sowie die Gestaltung von Grabstätten in Gemeinschaftsgrabfeldern. Zudem werden die Vorgaben zur Herrichtung und Pflege der Grabstätten, die Regelungen zu Trauerfeiern sowie die Anlage zur Friedhofssatzung angepasst.

Mit der Änderung der Satzung vom 1. Juni 2007 sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der beigefügten Änderungssatzung vor. Die Vorlage war zur Vorberatung im Umweltausschuss und zur Entscheidung im Rat vorgesehen.

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