Weihnachtsbeihilfe
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0408 des Jugendhilfeausschusses regelt die Gewährung einer einmaligen Weihnachtsbeihilfe für das Jahr 2009. Die Leistung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Familie, Jugend und Soziales der Stadt Gladbeck in Familienpflege, Heimpflege oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht sind. Für diese Personengruppen ist ein Betrag von 65,00 € als angemessen vorgesehen.
Die Vorlage stellt klar, dass für Kinder in Tagespflege oder in Tagesgruppen, die weiterhin im elterlichen Haushalt leben, gemäß den geltenden Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Erziehungshilfen keine Weihnachtsbeihilfe gewährt wird. Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Amtes für Familie, Jugend und Soziales untergebracht sind, soll die Beihilfe nach den Sätzen erfolgen, die am jeweiligen Ort der Einrichtung gelten.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme werden in der Ergebnisrechnung als jährlicher Transferaufwand in Höhe von 9.300,00 € ausgewiesen. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Beschlussentwurf sieht die Auszahlung der einmaligen Beihilfe im Dezember 2009 vor.
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Dokumente
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