Weihnachtsbeihilfe
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 07/0329 des Jugendhilfeausschusses regelt die Gewährung einer einmaligen Weihnachtsbeihilfe für das Jahr 2007. Die Leistung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Familie, Jugend und Soziales der Stadt Gladbeck in Familienpflege, Heimpflege oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht sind.
Der Entwurf sieht eine Beihilfe in Höhe von 65,00 Euro vor. Diese Summe orientiert sich an der Höhe der im Vorjahr gewährten Leistungen. Die Vorlage stellt klar, dass für Kinder in Tagespflege oder in Tagesgruppen, die weiterhin im elterlichen Haushalt leben, gemäß den geltenden Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Erziehungshilfen keine Weihnachtsbeihilfe vorgesehen ist. Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Amtes für Familie, Jugend und Soziales untergebracht sind, gelten die an dem jeweiligen Ort der Einrichtung geltenden Sätze.
Die finanzielle Auswirkung der Maßnahme wird mit jährlichen Ausgaben in Höhe von 8.500,00 Euro beziffert. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Die Einstufung der Weihnachtsbeihilfe als pflichtige Leistung erfolgt unter Verweis auf die Vorgaben des § 81 GO NRW, da die Kosten nicht durch pauschalierte Leistungen vollständig abgegolten sind.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Jugendhilfeausschuss
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