Weihnachtsbeihilfe
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 11/0337 des Amtes für Jugend und Familie sieht die Gewährung einer einmaligen Weihnachtsbeihilfe für das Jahr 2011 vor. Die Leistung in Höhe von 65,00 Euro soll Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen zugutekommen, die sich im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend und Familie befinden und Hilfe zur Erziehung in Form von Familienpflege, Heimpflege oder in sonstigen betreuten Wohnformen erhalten.
Nach den geltenden Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Erziehungshilfen sind Weihnachtsbeihilfen für Kinder in Tagespflege oder in Tagesgruppen nicht vorgesehen, da diese Kinder weiterhin überwiegend im elterlichen Haushalt unterhalten werden. Die Beihilfe wird als pflichtige Leistung eingestuft, da die pauschalierten Leistungen nicht alle anfallenden Kosten abdecken. Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Amtes für Jugend und Familie untergebracht sind, gelten die an dem jeweiligen Ort der Einrichtung geltenden Sätze.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die Zahlung im Dezember 2011 vorzunehmen. Die finanziellen Auswirkungen werden in der Ergebnisrechnung mit einem einmaligen Aufwand von 9.000 Euro angegeben, wobei die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
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Dokumente
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