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Beschlussvorlage

Weihnachtsbeihilfe 2026

26/0338 Jugendhilfeausschuss

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 26/0338 des Amtes für Jugend und Familie sieht vor, im Dezember 2026 eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 85,00 Euro auszuzahlen. Diese Leistung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Gladbeck in Vollzeitpflege, Heimerziehung, betreuten Wohnformen oder in stationärer intensiv sozialpädagogischer Einzelbetreuung nach den Bestimmungen des SGB VIII untergebracht sind. Für junge Menschen, die außerhalb der Stadt Gladbeck untergebracht sind, erfolgt die Beihilfe nach den dort jeweils geltenden Richtlinien.

Die Beibehaltung des Betrages von 85,00 Euro wird damit begründet, dass dieser Wert über dem Durchschnitt im Kreis Recklinghausen liegt und sowohl mit der Haushaltslage als auch mit dem Bedarf der Betroffenen vereinbar ist. Die Kosten für die Beihilfe belaufen sich auf etwa 11.000,00 Euro und wurden in der Haushaltsplanung 2026 bereits berücksichtigt.

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass eine Aktualisierung der Richtlinien für die Gewährung einmaliger Beihilfen und Zuschüsse für Heim- und Pflegekinder sowie die Erstattung von Beiträgen zur Alterssicherung und Unfallversicherung für Pflegeeltern eingeleitet wurde. Eine entsprechende Berichterstattung hierzu soll erfolgen, sobald Ergebnisse vorliegen. Der Jugendhilfeausschuss soll über diesen Entwurf in seiner Sitzung am 15. September 2026 entscheiden.

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