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Beschlussvorlage

Weihnachtsbeihilfe 2025

25/0291 08.07.2025 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Gewährung einer Weihnachtsbeihilfe für das Jahr 2025. Laut der Beschlussvorlage 25/0291 sollen Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder anderen stationären Formen der Hilfe zur Erziehung nach dem SGB VIII leben, im Dezember 2025 eine Beihilfe in Höhe von 85,00 Euro erhalten. Dies betrifft insbesondere jene Personen, die im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend und Familie untergebracht sind.

Für junge Menschen, die außerhalb der Stadt Gladbeck untergebracht sind, sieht die Vorlage vor, dass die Weihnachtsbeihilfe nach den am jeweiligen Ort der Einrichtung geltenden Richtlinien ausgezahlt wird. Die Verwaltung begründet die Höhe des Betrages mit einer Angemessenheit im Vergleich zu umliegenden Städten. Die finanziellen Auswirkungen für den Haushalt werden mit einem einmaligen Aufwand von circa 11.000 Euro beziffert.

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