Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2009
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0127 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zu den Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2009. Gemäß der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen ist es Einwohnern oder Abgabenpflichtigen möglich, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2009, welcher den Produktplan sowie die dazugehörigen Anlagen umfasst, wurde im Zeitraum vom 31. Oktober 2008 bis zum 10. Dezember 2008 öffentlich ausgelegt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass im Rahmen dieser Auslegungsfrist keine Einwendungen eingegangen sind. Die Vorlage dient somit der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates über den Abschluss des Einwendungszeitraums ohne Vorliegen von Beanstandungen.
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