Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2008
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0046 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Einreichung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2008. Gemäß der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen ist es Einwohnern sowie Abgabepflichtigen möglich, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der öffentlichen Auslegung Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2008, welcher den Produktplan sowie die dazugehörigen Anlagen umfasst, liegt im Zeitraum vom 14. Dezember 2007 bis zum 14. Februar 2008 öffentlich aus. Die Verwaltung weist darauf hin, dass etwaige eingehende Einwendungen nachgereicht werden. Die Vorlage dient als Grundlage für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt Gladbeck.
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Dokumente
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