Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2005
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0009 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Prüfung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2005. Gemäß § 79 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen besteht für Einwohner sowie Abgabenpflichtige die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der öffentlichen Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung einzulegen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2005, welcher den Haushaltsplan sowie die dazugehörigen Anlagen umfasst, wird im Zeitraum vom 13. Januar 2005 bis zum 21. Januar 2005 öffentlich ausgelegt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass etwaige eingehende Einwendungen nachgereicht werden.
Mit der Vorlage wird der Prozess für die Behandlung dieser Einwendungen im Rahmen der Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates vorbereitet. Finanzielle Auswirkungen durch diese Information werden nicht ausgewiesen. Die Vorlage liegt dem Bürgermeister zur Vorbereitung der entsprechenden Gremiensitzungen vor.
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Dokumente
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