Gladbeck Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Betrifft: Bebauungsplan Nr. 19 (Aufhebung) Gebiet: Kinderspielplatz Hermannstraße hier: Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

10/0455

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss wird um einen Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 19 gebeten. Das betroffene Gebiet umfasst den Bereich des Kinderspielplatzes Hermannstraße zwischen der Hermann-, Quer-, Mittel- und Rentforter Straße. Der Bebauungsplan ist seit dem 15. April 1964 rechtsverbindlich und sah ursprünglich die Einrichtung eines Kinderspielplatzes sowie die Sicherung von Flächen für den ruhenden Verkehr und die Bebauung von Baulücken vor.

Nach Angaben der Verwaltung ist eine Erschließung des Spielplatzbereiches aufgrund baulicher Veränderungen im Planungsgebiet nicht mehr möglich. Zudem sieht der bestehende Spielraumleitplan keine Entwicklung eines Spielplatzstandortes in diesem Bereich vor, da die Versorgung durch den Nordpark sowie durch Schulhöfe im Umfeld sichergestellt ist. Der Planungsausschuss hatte bereits am 27. April 2010 den Einleitungsbeschluss für das Aufhebungsverfahren gefasst.

Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und sonstigen Tragen öffentlicher Belange regte der Vestische Gesundheitsdienst eine Prüfung der Spielplatzversorgung an. Die Verwaltung stellte daraufhin fest, dass die Versorgung im Umfeld der Hermannstraße durch bestehende Flächen und das Konzept „Bespielbare Innenstadt“ gewährleistet ist. Während der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen eingereicht. Der Beschluss sieht nun die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 189 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Verwandte Vorlagen

Alle Vorlagen aus Oktober 2010 · Archiv nach Monat