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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr.10 a - 4. Änderung- Gebiet: Kiebitzheide-, Ulmenstraße hier: Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren -

09/0175

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck wird über den Offenlegungsbeschluss zur vierten Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 a für das Gebiet Kiebitzheide-/Ulmenstraße beraten. Ziel der Planung ist die Anpassung der Flächennutzung im Bereich der Horster Straße in Gladbeck-Butendorf. Im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB soll die ehemalige Tankstellenfläche neu überplant werden, um dort den Bau eines Ärztehauses mit einer Apotheke zu ermöglichen. Zudem ist vorgesehen, den bestehenden Geschäftsbereich eines Getränkemarktes im Eckbereich Horster Straße/Lukasstraße zu erweitern und baulich zu vereinheitlichen.

Die vorliegende Vorlage der Verwaltung sieht vor, die Grundstücke entlang der Horster Straße als Mischgebiet festzusetzen, während die Wohnbebauung an der Lukasstraße als allgemeines Wohngebiet bestehen bleibt. Im Rahmen der Behördenbeteiligung äußerte die Untere Immissionsschutzbehörde Bedenken hinsichtlich der Wohngebietsausweisung und der Lärmprognose, welche die Verwaltung jedoch zurückweist. Die Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde wies auf verbliebene Bodenbelastungen sowie eine Grundwasserverunreinigung hin, worauf die Verwaltung in der Begründung sowie im Plan selbst hinweist. Ein Hinweis der RAG Deutsche Steinkohle AG zur Korrektur der Zuständigkeit für bergbauliche Sicherungsmaßnahmen wurde ebenfalls berücksichtigt. Der Beschlussentwurf sieht die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor.

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