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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 10a, - 5. Änderung- Gebiet: Kiebitzheide-, Ulmenstraße hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetz- buch (BauGB) i.V. mit § 13a BauGB - Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren -

10/0006

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck hat den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10a im Gebiet Kiebitzheide-/Ulmenstraße im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Die geplante Änderung soll die bisherige 3. Änderung des Bebauungsplans vollständig ersetzen.

Gegenstand der Planung ist die Neunutzung eines Grundstücks an der Lukasstraße, das nach dem Abbruch bestehender Gebäude an den Caritasverband Gladbeck e.V. übertragen werden soll. Im Rahmen des Projektes „Wohnen 2015“ plant der Verband die Errichtung einer Wohnanlage mit 24 Plätzen in drei Wohngruppen sowie eines Gebäudes für die Tagesbetreuung und Verwaltung. Die Einrichtung soll Kapazitäten für etwa 55 Tagesbesucher vorhalten und die Anforderungen an die pflegerische Versorgung erfüllen.

Zusätzlich umfasst die Vorlage die Umnutzung des bestehenden Pfarrhauses zu einem Gemeindehaus der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde sowie die Einbeziehung der bestehenden Kindergartenflächen und Wohnbebauung in den neuen Bebauungsplan. Das Verfahren sieht den Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung sowie auf die öffentliche Auslegung vor. Die baulichen Entwürfe sehen zwei- bis dreigeschossige Gebäude vor, die sich in die Umgebung einfügen und den vorhandenen Baumbestand weitgehend erhalten sollen. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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