Bebauungsplan Nr. 143 Gebiet: Ulmen- / Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) i.V. mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) -Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren-
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck wird über den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 143 im Gebiet Ulmen-/Landstraße beraten. Das Vorhaben sieht die Erstellung eines Mehrgenerationenwohn- und Lebensprojekts in Gladbeck-Butendorf vor. Auf einem Wiesengelände östlich des Pfarrheimes der Heilig-Kreuz-Gemeinde sollen etwa 20 Wohneinheiten für Familien, Singles und Paare entstehen. Das Projekt wird von der Interessengemeinschaft „Nachbarschaft findet Stadt“ getragen, die eine Baufamilien-gemeinschaft bildet. Geplant sind barrierefreie Eigentums- und Mietwohnungen mit Größen zwischen 50 und 140 Quadratmetern sowie Gemeinschaftsbereiche.
Die planungsrechtliche Umsetzung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch erfolgen, um die Innenentwicklung zu fördern und den Flächennutzungsplan anzupassen. Neben der Wohnnutzung ist eine Aufwertung des südlichen Spiel- und Freizeitbereichs sowie die Schaffung einer Fuß- und Radwegeverbindung zwischen der Landstraße und der Horster Straße vorgesehen. Für den Ausbau der Wegeverbindung und der Grünbereiche werden künftige Ausbau- und Unterhaltungskosten erwartet.
Der Beschlussentwurf sieht vor, den Bebauungsplan innerhalb der festgelegten Grenzen aufzustellen. Dabei sollen die Auslegung und die Beteiligung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach der Hauptsatzung durchgeführt werden. Die fachliche Planung soll durch ein Architekturbüro erfolgen, während die Moderation durch eine externe Fachkraft geleitet wird.
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